Fahrraddiebstahl auf hohem Niveau

Im Frühjahr beginnt wieder die Fahrradsaison. Leider auch die für Diebstähle. 2023 haben rund 150.000 Fahrräder durch Diebstahl ihre Besitzer gewechselt. Das ist kein zahlenmäßiger Anstieg. Was sich aber erhöht hat, ist der Schadendurchschnitt, der bei 1.100 Euro lag, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) mitteilte.

Fahrräder sollten stets durch ein verkehrsübliches Schloss, also ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert werden. Am besten ist es, das Fahrrade mit zwei Schlössern an einem fest im Boden verankerten Gegenstand wie einem Laternenpfahl angeschlossen werden. Zudem sollte das Schloss über eine möglichst hohe Sicherheitsstufe verfügen.

Auf Fahrradklausel achten

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schanden bis zum sogenannten Wiederbeschaffungswert. Meist werden Fahrräder aber auf der Straße entwendet, wofür es einer extra Klausel im Versicherungsvertrag bedarf. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen hat aber nur knapp die Hälfte diese Fahrradklausel eingeschlossen. Voraussetzung für eine Leistung ist aber immer, dass das Fahrrad mit einem handelsüblichen Schloss gesichert war. Fragen Sie Ihren Makler danach.

Quelle: Signal Iduna

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