Falsch getankt – wer zahlt?

Ein Albtraum für jeden Autofahrer, der sich ein Fahrzeug leiht. Beim Tanken verwechselt man im Eifer des Gefechts den Kraftstoff. Wer kommt dann für den Schaden auf?

Wer normalerweise bei seinem eigenen Auto Benzin tankt und dann mit einem geliehenen Dieselfahrzeug unterwegs ist, kann beim Tanken leicht die Zapfsäulen verwechseln. Gut, wenn es dem Betroffenen noch vor dem Weiterfahren auffällt, so dass kein Motorschaden entsteht. Der falsche Kraftstoff muss dann abgepumpt und entsorgt, der Tank gereinigt und verschiedene Motorteile müssen unter Umständen gewechselt werden. 1.500 Euro für diesen Schaden ist ein realistischer Wert. 

Weder die Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung leisten hier, da es sich nicht um einen Unfall handelt, sondern um einen Betriebsschaden. Auch bei der Privat-Haftpflichtversicherung sind derartige Schäden aufgrund der sogenannten Benzinklausel normalerweise ausgeschlossen. Allerdings gibt es am Markt neuere Angebote, die teilweise Versicherungsschutz bieten. Diese gelten allerdings meist nicht für dauerhaft überlassene Fahrzeuge wie einen Dienstwagen. Autofahrer sollten deshalb ihre Privat-Haftpflichtverträge prüfen, ob und wie hoch Betankungsschäden mitversichert sind. Ihr Makler berät sie gern.

Quelle: uniVersa

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